Ab Klasse 7 müssen alle SchülerInnen in einem Fach ihrer Wahl eine GFS machen, die wie eine Klassenarbeit zählt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform, NGVO) vom 24. Juli 2001, dort § 6 Klassenarbeiten und gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen.
Es gibt keine einheitlichen Vorschriften, wie eine solche GFS auszusehen hat. Die GFS kann als Referat, Präsentation, Versuch, schriftliche Hausarbeit, Unterrichtseinheit, etc. ausgestaltet werden.
Die Bewertungskriterien werden von den Lehrern individuell festgelegt und im Gespräch den SchülerInnen erläutert. In Klasse 10 muss die GFS am Heidehof obligatorisch als schriftliche Hausarbeit durchgeführt
werden. Das Verfassen einer schriftlichen Hausarbeit ist daher Gegenstand des Deutschunterrichts in Klasse 10.
Die ->Leitlinien für GFS und ein ->Muster für die schriftliche Hausarbeit stehen zum Herunterladen zur Verfügung.