Lt. Hausordnung und Beschluss der Gemeinsamen Konferenz darf Alkohol im EHG nur
a) nach Maßgabe des Jugendschutzgesetzes (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html)
b) bei Veranstaltungen, die sich nicht vorrangig an Schüler wenden
ausgeschenkt werden.
Daher wird Alkohol nur am Herbstfest und evtl. beim Sommerfest ausgeschenkt. Gelegentlich gibt es bei Schulkonzerten und Theateraufführung Sekt- bzw. Glühweinverkäufe.
Die Genehmigung für den Alkoholausschank am Tanzstundenabschlussball muss jährlich in der ersten Gemeinsamen Konferenz im Schuljahr neu beantragt werden.